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Beamte
Grundsätzlich besteht für Beamte keine Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Versorgung im Alter übernimmt zu einem Großteil der Dienstherr. Nach Eintritt in den Ruhestand erhalten Beamte eine Pension, die im Gegensatz zur gesetzlichen Rente jedoch komplett zu versteuern ist.
Trotz der gegenüber Angestellten bevorzugten Stellung drohen auch Beamten Kürzungen der Pensionen. Zukünftig haben daher auch sie mit Versorgungslücken im Alter zu rechnen. Daher ist auch für Beamte eine ergänzende private Altersvorsorge anzuraten.
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