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Freiberufler
Freiberufler sind in der Regel Mitglieder eines Versorgungswerks der jeweiligen Berufskammer. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von ihrem Einkommen.
Angestellte Freiberufler unterliegen eigentlich mit ihrem Einkommen der Beitragspflicht zur Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA).
Zudem ist ein Mindestbeitrag an das Versorgungswerk der jeweiligen Berufskammer zu zahlen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich von den Beiträgen zur BfA zugunsten des Versorgungswerks befreien zu lassen. Die Absicherung über das Versorgungswerk beruht überwiegend auf einem Kapitalgedeckten Verfahren. Die späteren Rentenansprüche dürften weit höher ausfallen als bei einer entsprechenden Mitgliedschaft in der BfA.
Die demographische Entwicklung wird allerdings auch Versorgungswerke unrentabler machen. Daher sollte diese Grundabsicherung mit einer privaten Altersvorsorge ergänzt werden.
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