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Rentenversicherung

Bei einer privaten Rentenversicherung handelt es sich um ein sehr flexibles Vorsorgeprodukt, das sich hervorragend zum Aufbau einer umfassenden privaten Altersvorsorge eignet.

Prädestiniert hierfür sind Rentenversicherungen mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hierbei wird Kapital durch regelmäßige Beitragszahlungen angespart. Anschließend können ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt monatliche Renten ausgezahlt werden. Zusätzlich besteht ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Demnach können Sie am Ende der Versicherungslaufzeit zwischen garantierter lebenslanger Rente und einer Kapitalabfindung wählen.

Steuerlich optimierte Kapitalabfindung

Sollte der Vertrag erst mit oder nach Vollendung des 60. Lebensjahres zur Auszahlung kommen, gilt das steuerlich günstigere Halbeinkünfteverfahren. Die Erträge werden nur zur Häfte bei der Einkommensteuer herangezogen. Bei gestreckter Auszahlung über zum Beispiel 5 Jahre kann zudem die Kapitalabfindung steuerlich optimiert werden, da sich die Steuerlast über die Jahre der Auszahlung verteilt und so unter Umständen unter den jeweiligen Freibeträgen verbleiben kann. Grundvoraussetzung ist immer eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren.

Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Daher können auch Personen mit gesundheitlichen Problemen über eine private Rentenversicherung für ihren Ruhestand vorsorgen. 

Verrentung

Die private Rentenversicherung garantiert im Alter eine regelmäßige Rente, die lebenslang gezahlt wird, unabhängig von der Höhe des erreichten Alters.

Die Rentenzahlung endet erst mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Angehörige können über eine so genannte Rentengarantiezeit abgesichert werden. Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung, werden entsprechend der vereinbarten Rentengarantiezeit die noch nicht ausgezahlten garantierten Renten an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Eine weitere Möglichkeit ist die Vereinbarung einer Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Die Rentenzahlung an die mitversicherte Person erfolgt dann lebenslang.

Mit einer privaten Rentenversicherung können problemlos zusätzliche Risiken wie Todesfall und Berufsunfähigkeit abgesichert werden.

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