Selbständige
Grundsätzlich besteht für Selbständige keine Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Aufbau einer privaten Altersvorsorge ist daher unverzichtbar.
Selbständige, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sollten beachten, dass ihnen trotz hoher Beiträge nicht die gleichen Ansprüche zustehen wie Pflichtversicherten. Eine Befreiung von der Mitgliedschaft ist daher anzuraten.
In jedem Fall sollte das Kapitalgedeckte Verfahren einer privaten Vorsorge dem Umlageverfahren der gesetzlichen Rente vorgezogen werden. Mit weniger Aufwand lassen sich höhere und sichere Renten erzielen.
Befreiung aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Einige Selbständige sind kraft Gesetzes verpflichtet, zu Beginn ihrer Tätigkeit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Sollten Sie beispielsweise als selbständiger Handwerker bereits über 18 Jahre Beiträge entrichten, könnte ein Austritt aus der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der privaten Vorsorge interessant sein.
Auch besteht für Selbständige die Möglichkeit, zuviel gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachträglich zurückzufordern.
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